AGB MEIER´S WELTREISEN

 

 

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Für Leistungen, die Sie durch uns als Vermittler bei Meier's Weltreisen buchen gilt die AGB von Meier's Weltreisen:


Reisebedingungen


Die Reisebedingungen ergänzen die §§ 651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher Reisebüro-Verband) gemäß § 38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung und den besonderen Kataloghinweisen haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.


1 Anmeldung und Bestätigung

Sie können unsere Angebote in jeder MEIER'S WELTREISEN-Agentur buchen. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung. Sofern Sie nicht bereits bei Anmeldung in Ihrer Buchungsstelle einen Computerausdruck erhalten, senden wir die Bestätigung schnellstmöglich an Ihre Buchungsstelle. Dort steht sie zu Ihrer Verfügung. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklären; andernfalls liegt kein Reisevertrag zwischen Ihnen und uns vor.


2 Bezahlung

Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Dauert eine Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis EUR 75 nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.

Sie können Ihre Reise entweder im Reisebüro bezahlen oder an unserem Direktinkassoverfahren teilnehmen:

a) Bezahlung im Reisebüro:
Bei Vertragsabschluss zahlen Sie nach Erhalt des Sicherungsscheines bitte 20% des Reisepreises in Ihrer Buchungsstelle an. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Soweit den besonderen Katalog- oder Programmhinweisen nicht etwas anderes zu entnehmen ist, zahlen Sie bitte den Restreisepreis etwa 14 Tage vor Reiseantritt bei Abholung der Reiseunterlagen in Ihrer Buchungsstelle.
Bei kurzfristigen Reisen, die ab dem 28. Tag vor Reisebeginn gebucht werden, ist der komplette Reisepreis sofort fällig. Stornogebühren sind immer sofort fällig. Bei Buchung verschiedener Flug-Sondertarife kann der Reisepreis sofort in voller Höhe fällig werden.

b) Bezahlung über das Direktinkassoverfahren mit Kreditkarte:
Bei Zahlung mit der Kreditkarte (Ihre Buchungsstelle informiert Sie, welche Kreditkarten von uns akzeptiert werden) legen Sie bitte Ihre Kreditkarte bei der Buchung vor - ein späterer Wechsel von der Bezahlung im Reisebüro auf Bezahlung über das Direktinkassoverfahren (mit Kreditkarte) kann bis zum Vortag des frühesten Reisedatums Ihrer Buchung erfolgen.
Der Anzahlungsbetrag von 20% des Reisepreises wird sofort nach Vertragsabschluss von Ihrer Kreditkarte abgebucht. Etwa 4 Wochen vor Reiseantritt erfolgt die Abbuchung des Restbetrages von Ihrer Kreditkarte. Bei kurzfristigen Reisen, die ab dem 28. Tag vor Reisebeginn gebucht werden, ist der komplette Reisepreis sofort fällig. Stornogebühren sind immer sofort fällig. Bei Buchung verschiedener Flug-Sondertarife kann der Reisepreis sofort in voller Höhe fällig werden.

Die Reiseunterlagen erhalten Sie in beiden Zahlungsvarianten immer in Ihrer Buchungsstelle. Gehen Ihre Zahlungen nicht fristgerecht und vollständig ein und zahlen Sie auch nach Mahnung nicht, können wir den Reisevertrag kündigen und die in Ziff.18 aufgeführten Stornokosten bei Ihnen geltend machen.

Haben Sie eine Ferienwohnung gebucht, so darf der Vermieter bei der Übergabe Ihrer Ferienwohnung für die von Ihnen zu zahlenden Nebenkosten und eventuell endstehenden Schäden eine angemessene Kaution verlangen.


3 Reiseprogramm und Leistungen

Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot, den allgemeinen Informationen im Katalog sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die wir Sie vor der Buchung Ihrer Reise selbstverständlich informieren werden.


4 Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z. B. Flugzeitenänderungen, Änderungen des Programmablaufs), die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich über Ihre Buchungsstelle in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

4.2 Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Ehöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können wir den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend machen.


5 Rücktritt des Kunden - Umbuchung, Ersatzteilnehmer

5.1 Rücktritt
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert. Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen Sie bitte Ziffer 18 dieser Reisebedingungen. Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.

5.2 Umbuchung
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25.

5.3 Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

5.4 Schriftform
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind grundsätzlich formlos möglich, sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen aber in jedem Fall schriftlich erfolgen.


6 Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Die Erstattung der von uns lediglich vermittelten Original-Gutscheine (z. B. Hotelketten, Mietwagen) ist in den Ziffern 5.1 und 18. unter "Rücktritt" bzw. "Rücktrittspauschale" geregelt.


7 Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge;

b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten;

c) bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, es sei denn, wir haben die dazu führenden Gründe zu vertreten. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand pauschal in Höhe von EUR 15 erstattet, sofern Sie von einem evtl. Ersatzangebot keinen Gebrauch machen.


8 Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.


9 Haftung des Reiseveranstalters

9.1 Eigene Leistungen
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
- die gewissenhafte Reisevorbereitung;
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
- die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reisedienstleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen, nicht von uns herausgegebenen Prospekten, die von unseren Buchungsstellen abgegeben worden oder Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind; die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

9.2 Erfüllungsgehilfen
Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

9.3 Fremdleistungen
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen. Wir haften auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Kongresse, Konzert-, Sport-, Theaterveranstaltungen, Ausflüge) und die ebenfalls in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.


10 Gewährleistung

10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen). Sofern die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf einen örtlichen Vertreter enthalten, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung! Sie erreichen MEIER'S WELTREISEN unter der Sammelnummer 0211/9417700 (ab 01. Januar 2004: 069-958804) bzw. unter der aus Ihren Reiseunterlagen ersichtlichen Durchwahl:
Montag - Freitag 9 - 18 Uhr MEZ
Samstag (nur Durchwahl) 9 - 12 Uhr MEZ
Fax 069-95883799
Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, ist er mit Minderungs- und vertraglichen Schadensersatzansprüchen deswegen ausgeschlossen.

10.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.

10.3 Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos waren.

10.4 Schadenersatz
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.


11 Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch unsere schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.


12 Beschränkung der Haftung

12.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder
2. soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

12.2 Deliktische Haftungsbeschränkung
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis EUR 4.091; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungssummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.

12.3 Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger sind, haften wir nach den für diese geltenden Bestimmungen. Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.


13 Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen. Ihre Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen uns und Ihnen Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

 

14 Versicherungen

14.1 Insolvenzschutzversicherung
Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden (§ 651 k BGB). Dementsprechend haben wir dieses Insolvenzrisiko beim Deutschen Reisepreis-Sicherungsverein VVaG (DRS) abgesichert. Der Sicherungsschein, der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs den direkten Anspruch gegen den Versicherer verbrieft, wird Ihnen spätestens mit den Buchungsunterlagen ausgehändigt.

14.2 Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog genannten Reisepreise keine Reiserücktrittskosten-Versicherung (RRV) enthalten. Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss des speziellen MEIER'S WELTREISEN Reiseschutzes der EUROPÄISCHE Reiseversicherung. Er beinhaltet neben der RRV einen umfassenden Reiseschutz mit Notruf-Service rund um die Uhr.


15 Gerichtsstand

Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Düsseldorf. Die Reisebedingungen entsprechen dem Stand vom 01.11.2003 und gelten für die in diesem Katalog angebotenen Reisen.

 

16 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

 

17 Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.


18 Rücktrittspauschale (vgl. Ziffer 5.1)

Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende Angaben beim einzelnen Angebot! Alle Angaben pro Person, sofern unten nicht anders angegeben! Bitte beachten Sie außerdem: Haben Sie mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt (z. B. Mietwagen und Rundreise), so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren.
Richtet sich die Höhe des Pauschalreisepreises nach der Belegungszahl bei der Unterbringung (Doppelzimmer, Appartement etc.) und tritt einer der mitangemeldeten Reiseteilnehmer vom Reisevertrag zurück, berechnet sich der Reisepreis für die verbleibenden Teilnehmer entsprechend der reduzierten Belegungszahl neu.

Afrika

18.1 Flugpauschal- und Anschlussarrangements
a) Flugpauschalreisen, Busreisen, Reisen für Selbstfahrer sowie Hotels, Ranches, City Specials, Transfers und Ausflüge, Ferienwohnungen, Eintrittskarten, Flüge mit Scenic Airlines,
bis 30 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises;
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises;
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises;
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises;
ab dem 6.Tag vor Reiseantritt 65% des Reisepreises;
ab dem 2.Tag vor Reiseantritts 80 % des Reisepreises.

b) Campmobile (Motorhomes) pro Fahrzeug
bis 45 Tage vor Reiseantritt 15% des Reisepreises;
vom 44. bis 31. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises;
vom 30. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises;
vom 21. bis 8. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises;
vom 7. bis 1.Tag vor Reiseantritt 65% des Reisepreises;
ab dem Tag des Reiseantritts 80 % des Reisepreises.

c) Mietwagen bis 1 Tag vor Reiseantritt (Mietbeginn) erheben wir EURO 26 pro Mietwagen-Gutschein.
Keine Erstattung bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeuges.

d) Game Reserves/ Lodges, Safaris, Rovos Rail, Blue Train, Shongololo
bis 45 Tage vor Reiseantritt 15% des Reisepreises;
vom 44. Tag bis 30. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises;
vom 29.Tag bis 22. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises;
ab dem 21. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises

e) Für alle Rundreisen und Lodges mit CC Afrika Logo (Botswana Explorer, Andersson, Hemingway, Namibia Expedition, Sossouvlei Mountain Lodge, Phinda Lodge, Ngala Lodge)
bis 41 Tage vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises
42 - 29 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
ab 30 Tage vor Riesebeginn 100 des Reisepreises.

Asien

18.2 Flugpauschal- und Anschlussarrangements
a) Flugpauschalreisen, Busreisen, Reisen für Selbstfahrer sowie Hotels, Ranches, City Specials, Transfers und Ausflüge, Ferienwohnungen, Eintrittskarten, Flüge mit Scenic Airlines, South Sea Helicopters/Hawaii Papillon Helicopters
bis 30 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises;
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises;
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises;
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises;
ab dem 6.Tag vor Reiseantritt 65% des Reisepreises;
ab dem 2.Tag vor Reiseantritts 80 % des Reisepreises.

b) Campmobile (Motorhomes) pro Fahrzeug
bis 45 Tage vor Reiseantritt 15% des Reisepreises;
vom 44. bis 31. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises;
vom 30. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises;
vom 21. bis 8. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises;
vom 7. bis 1.Tag vor Reiseantritt 65% des Reisepreises;
ab dem Tag des Reiseantritts 80 % des Reisepreises.

c) Mietwagen bis 1 Tag vor Reiseantritt (Mietbeginn) erheben wir EURO 26 pro Mietwagen-Gutschein.
Keine Erstattung bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeuges.

d) Schiffsreisen (Kreuzfahrten) Unabhängig von der Anreiseart
bis zum 60. Tag vor Abflug aus Deutschland 3% des Reisepreises, maximal EURO 51;
vom 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt 10% des Reisepreises;
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises;
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises;
ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises;
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises.
Die gleichen Bedingungen gelten auch für Transatlantik-Flugpauschalen mit der Norwegian Cruise Line

Australien

18.3 Flugpauschal- und Anschlussarrangements
a) Flugpauschalreisen, Busreisen, Reisen für Selbstfahrer sowie Hotels, Transfers und Ausflüge, Flüge mit Air Tahiti
bis 30 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises;
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises;
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises;
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises;
ab dem 6.Tag vor Reiseantritt 65% des Reisepreises;
ab dem 2.Tag vor Reiseantritts 80 % des Reisepreises.

b) Campmobile (Motorhomes) pro Fahrzeug
vom 60. bis 30. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises;
vom 29. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises;
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt 100 % des Reisepreises.
Keine Erstattung bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeuges.

c) Mietwagen bis 1 Tag vor Reiseantritt (Mietbeginn) erheben wir EURO 26 pro Mietwagen-Gutschein.
Keine Erstattung bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeuges.

d) Schiffsreisen (Kreuzfahrten) und Zugreisen
Unabhängig von der Anreiseart
bis zum 60. Tag vor Abflug aus Deutschland 3% des Reisepreises, maximal EURO 51;
vom 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt 10% des Reisepreises;
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises;
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises;
ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises;
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises.

Karibik

18.4 Flugpauschal- und Anschlussarrangements
a) Flugpauschalreisen, Busreisen, Reisen für Selbstfahrer sowie Hotels, Ranches, City Specials, Transfers und Ausflüge, Ferienwohnungen, Eintrittskarten, Flüge mit Scenic Airlines, South Sea Helicopters/Hawaii Papillon Helicopters
bis 30 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises;
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises;
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises;
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises;
ab dem 6.Tag vor Reiseantritt 65% des Reisepreises;
ab dem 2.Tag vor Reiseantritts 80 % des Reisepreises.

b) Mietwagen bis 1 Tag vor Reiseantritt (Mietbeginn) erheben wir EURO 26 pro Mietwagen-Gutschein.
Keine Erstattung bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeuges.

c) Schiffsreisen (Kreuzfahrten) Unabhängig von der Anreiseart
bis zum 60. Tag vor Abflug aus Deutschland 3% des Reisepreises, maximal EURO 51;
vom 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt 10% des Reisepreises;
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises;
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises;
ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises;
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises.
Carnival Cruise Lines:
bis 71 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
vom 70. bis 30. Tag vor Reiseanritt 600 EURO pro Kabine
vom 29. bis 8. Tag vor Reiseantritt 800 EURO pro Kabine
ab dem 7. Tag vor Reiseantritt 100% des Reisepreises

Nordamerika

18.5 Flugpauschal- und Anschlussarrangements
a) Flugpauschalreisen, Busreisen, Reisen für Selbstfahrer sowie Hotels, City Specials, Transfers und Ausflüge, Ferienwohnungen, Eintrittskarten, Flüge mit Scenic Airlines
bis 30 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises;
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises;
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises;
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises;
ab dem 6.Tag vor Reiseantritt 65% des Reisepreises;
ab dem 2.Tag vor Reiseantritts 80 % des Reisepreises.

b) Ranches
bis 30 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
ab 30 Tage vor Reiseantritt 100 % des Reisepreises

c) Campmobile (Motorhomes) pro Fahrzeug
bis 45 Tage vor Reiseantritt 15% des Reisepreises;
vom 44. bis 31. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises;
vom 30. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises;
vom 21. bis 8. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises;
vom 7. bis 1.Tag vor Reiseantritt 65% des Reisepreises;
ab dem Tag des Reiseantritts 80 % des Reisepreises.

d) Mietwagen bis 1 Tag vor Reiseantritt (Mietbeginn) erheben wir EURO 26 pro Mietwagen-Gutschein.
Keine Erstattung bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeuges.

e) Norwegian Cruise Line
vom 60. Tag bis 30. Tag vor Einschiffung 10% des Reisepreises
vom 29. bis 22. Tag vor Einschiffung 25% des Reisepreises;
vom 21. bis 15. Tag vor Einschiffung 50% des Reisepreises;
ab dem 14. Tag vor Einschiffung und bei Nichtantritt 75% des Reisepreises

f) Royal Caribbean Cruise Line
bis zum 50. Tag vor Einschiffungsdatum 5% des Reisepreises
vom 49. Tag bis 25. Tag vor Einschiffungsdatum 25% des Reisepreises
vom 24. Tag bis 15. Tag vor Einschiffungsdatum 50% des Reisepreises
vom 14. Tag bis 2. Tag vor Einschiffunsgdatum 75% des Reisepreises
ab 1 Tag vor Einschiffungsdatum u. bei Nichtantritt 100% des Reisepreises

g) Carnival Cruise Line
bis zum 60. Tag vor Einschiffungdatum 5% des Reisepreises
vom 59. Tag bis 30. Tag vor Einschiffungsdatum 25% des Reisepreises
vom 29. Tag bis 16. Tag vor Einschiffungsdatum 35% des Reisepreises
vom 15. Tag bis 2. Tag vor Einschiffungsdatum 40% des Reisepreises
ab 7. Tag vor Einschiffungsdatum u. bei Nichtantritt 100% des Reisepreises

h) Alaska/ Yukon (inkl. Bustouren und Wandertouren)
bis 59.Tag vor Reiseantritt 10%
vom 58. Tag bis 44. Tag vor Reiseantritt 30%
vom 43. Tag bis 30. Tag vor Reiseantritt 60%
ab dem 29. Tag vor Reiseantritt 100%

Studienreisen

18.6 Flugpauschal- und Anschlussarrangements
bis 30 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises; vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises; vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises; vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises; ab dem 6.Tag vor Reiseantritt 65% des Reisepreises; ab dem 2.Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises.



Stand 11.2003


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AGB Reiseveranstaltungen